Folgende Regeln gelten für Gottesdienste in unseren Kirchen:
Für die Gottesdienste gelten bis auf weiteres keinerlei Zulassungsbeschränkungen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend beim Betreten und Verlassen der Kirche. Am Platz kann die Maske dann abgenommen werden, sofern die notwendigen Abstände eingehalten werden können.
In den Gemeindehäusern:
Ein Abstandsgebot und Maskenpflicht (nach Möglichkeit FFP2-Masken) beim Betreten und Verlassen ist zu beachten.