Folgende Regeln gelten für Gottesdienste in unseren Kirchen:
In allen Kirchen: Ein Abstandsgebot und Maskenpflicht (nach Möglichkeit FFP2-Masken) gilt zu beachten.
In den Gemeindehäusern: Ein Abstandsgebot und Maskenpflicht (nach Möglichkeit FFP2-Maske) gilt zu beachten. Überall da, wo gegessen und getrunken wird, d. h. die Maske abgenommen werden muss, gilt weiterhin 3-G. Alle Besucher*innen müssen geimpft, genesen oder getestet sein. (Schnelltest höchstens 24 Stunden alt, PCR-Test höchstens 48 Stunden alt).